David Davies, Hugh McClintock et al.: Fahrrad-freundliche Infrastruktur.
Planungs- und Entwurfs-richtlinien
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Britische Radverkehrsrichtlinie empfiehlt Überprüfung aller
Straßen
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Wichtigstes Ergebnis
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Nach
der neuen britischen Radverkehrsrichtlinie sollen alle Straßenplanungen
durch ein "Cycle Audit" geprüft werden; damit soll sichergestellt werden,
daß jede Straßenplanung so fahrradfreundlich wie möglich wird.
Der Schwerpunkt der britischen Empfehlungen betrifft nicht spezielle
Radverkehrsanlagen, sondern Verkehrsberuhigung und die Führung des
Radverkehrs auf Straßen.
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Zum Inhalt
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In
Großbritannien gibt es zum erstenmal eine Richtlinie zur
Radverkehrsplanung. Die Radverkehrsrichtlinie entstand in Kooperation zwischen
dem britischen Verkehrsministerium (Department of Transport), dem Verband der
Fahrradindustrie (Bicycle Association), dem Fahrradverband CTC (Cyclist's
Touring-Club) und der Gesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
(Institution of Highways and Transportation).
In Großbritannien hat sich zwar in den vergangenen 25 Jahren die Zahl der jährlich verkauften Fahrräder vervierfacht und mittlerweile verfügt jeder dritte Erwachsene über ein Fahrrad, aber der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr beträgt derzeit erst 2,5%. Mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung (sustainable development) soll dieser Anteil bis zum Jahr 2005 auf 10% vervierfacht und danach weiter gesteigert werden. Außerdem wird angestrebt, die Zahl der getöteten Radfahrer (derzeit 4,1%/100 Mio. Fahrradkm) auf nicht mehr als 2% bis zum Jahr 2000 zu senken, in allen innerstädtischen Gebieten zusammenhängende Netze sicherer Fahrradrouten anzubieten, die nicht über Hauptverkehrsstraßen verlaufen, und sichere Fahrradparkmöglichkeiten an allen Bahnhöfen einzurichten (Empfehlungen der Royal Commission on Environmental Protection, 1994).
Für den Radverkehr sind nicht Radwege an sich wichtig, sondern geeignete Strecken. Radfahrer haben mit ihrem Fahrzeug dieselben Rechte, öffentliche Straßen zu benutzen, wie andere Straßennutzer. Das öffentliche Straßennetz ist das Grundangebot für Radfahrer. Ein Schwerpunkt in der Richtlinie liegt deshalb darauf, Straßen, bei deren Entwurf der Fahrradverkehr keine Rolle gespielt hatte, wieder attraktiv zum Radfahren zu machen.
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Das zweite Kapitel der britischen Radverkehrsrichtlinie befaßt sich ausgiebig mit Empfehlungen zu Verkehrsreduktion, Verkehrsberuhigung und Verkehrsmanagement. Zahlreiche Lösungen bieten deutliche Verbesserungen für Fahrräder: autofreie Zonen, Umgehungsstraßen, Umleitungen, sowie Straßensperrungen und Parkplatzrestriktionen für Kraftfahrzeuge. Bei der Gestaltung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, die das Verkehrsklima ansonsten sehr fahrradfreundlich beeinflussen, werden Straßeneinbauten empfohlen, die nur den Kraftfahrzeugverkehr, nicht aber auch den Radverkehr bremsen (z.B. Aufpflasterungen, Kissen und Schikanen). Außerdem werden verkehrstechnische und verkehrsrechtliche Maßnahmen empfohlen, bspw. verkehrsabhängige Lichtsignalanlagen, die Radfahrer erkennen und ihnen Vorrang einräumen, gemeinsame Bus-/Fahrrad-Vorrangmaßnahmen oder seitliche Umfahrungsmöglichkeiten für Radfahrer an Verkehrsampeln, sowie fahrradfreundliche Lösungen für Gebiete, die für den Fahrzeugverkehr gesperrt oder als Fußgängerzone ausgewiesen sind.
Für die Führung des Radverkehrs auf Straßen sind für die Bemessung der Fahrbahnbreiten die Fahrzeuggrößen und ein Sicherheitsbereich zugrunde zu legen. Abbildung 1 zeigt, welche Fahrbahnbreiten und Sicherheitsbereiche Radfahrer und Kraftfahrzeuge belegen. Für Kreuzungen und Einmündungen werden vor allem vorgezogene Haltelinien für Radfahrer an Ampeln empfohlen (Abb. 3 bis 6).
Die Richtlinie enthält außerdem Planungsgrundsätze für Fahrradständer, für die Verknüpfung von Fahrrad mit öffentlichen Verkehrsmitteln, für eine fahrradfreundliche Fahrbahnentwässerung (Abb. 7) und zur Wegweisung.
Damit Radfahrer bei allen Straßenplanungen berücksichtigt werden,
wird ein "Cycle-Audit" empfohlen, wie er bereits von einigen örtlichen
Behörden entwickelt wird. Das "Cycle-Audit" soll dazu beitragen, jede
Straßenplanung so fahrradfreundlich wie möglich zu machen, entweder,
indem spezielle Radverkehrsanlagen eingerichtet werden oder indem wenigstens
die fahrradunfreundlichsten Elemente eines Entwurfs beseitigt werden. Dabei
sollten alle Phasen einer Planung berücksichtigt werden (Vorstudie,
Entwurf, Nachbewertung), und in jeder Phase sollten die folgenden fünf
Benutzeransprüche berücksichtigt werden: Kohärenz (leichte
Erkennbarkeit und gute Logik der Route), Direktheit, objektive und subjektive
Attraktivität, Sicherheit und Komfort.
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Richtlinie
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"Cycle-friendly
Infrastructure. Guidelines for Planning and Design." veröffentlicht durch
den Cyclists' Touring Club, Godalming, Großbritannien, 1996, ISBN
0902237179 (Preis: 15 GBP). Herausgegeben von David Davies, mit Beiträgen
von Hugh McClintock, Johanna Cleary und Gavin Maclean.
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Anschrift
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Cyclists'
Touring Club CTC, 69 Meadow, Godalming, Surrey GU7 3HS, Großbritannien,
Tel.: 0044 4868 7217; Fax: 0044 48342 6994
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Seit Mitte 1999 ist der Forschungsdienst Fahrrad eingestellt. Er wurde durch den Bicycle Research Report ersetzt, der beim ECF (www.ecf.com) abonniert werden kann. European Cyclists' Federation ECF - Rue de Londres 15 (b. 3) - B-1050 Brussels - Phone: +32-2-512 98 27 - Fax: +32-2-511 52 24, e-mail: office@ecf.co
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